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Rechtliche Betreuungen

Was ist ein rechtlicher Betreuer?

Die rechtliche Betreuung meint nicht die persönliche soziale Betreuung vor Ort, sondern eine gesetzliche Vertretung von Volljährigen nach außen.

Der rechtliche Betreuer:
  • ist Interessenvertreter seines Betreuten,
  • soll die Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, wie es dem Wohle des Betreuten entspricht,
  • soll dem Betreuten die Möglichkeit geben, im Rahmen seiner Fähigkeiten ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten,
  • hat den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dem Wohle nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist.
  • (geregelt im BGB §1901)

Wer kann eine Betreuung anregen?

Der Betroffene selbst kann beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Betreuung stellen. In der Regel erfolgt jedoch eine Anregung durch Dritte z. B. Angehörige, Nachbarn oder Mitarbeiter von Behörden.

Wann wird eine Betreuung eingerichtet?

Das Amtsgericht bestellt eine rechtliche Betreuung, wenn:
  1. eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt,
  2. sofern diese dazu führt, dass die betroffene Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht allein regeln kann und
  3. wenn diese Angelegenheiten durch eine bevollmächtigte Person oder andere Hilfen (z. B. soziale Dienste) ohne gesetzliche Vertretung nicht genauso gut erledigt werden können.

Wie lange dauert der Entscheidungsprozess?

Eine Betreuerbestellung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn ein fachärztliches Gutachten vorliegt und der Betroffene vom Amtsgericht persönlich angehört wurde. Ein Verfahren kann 2 - 3 Monate dauern. Sollte umgehend ein Betreuer bestellt werden müssen, so kann nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eine vorläufige Betreuung angeordnet werden.

Was darf der Betreuer?

Der Betreuer darf als gesetzlicher Vertreter des Betreuten nur in den vom Gericht festgesetzten Aufgabenkreisen handeln, z.B.
  • einen Pflegedienst oder Heimplatz organisieren (Aufgabenkreis ambulante Versorgung bzw. Heimangelegenheiten)
  • über die ärztliche Behandlung entscheiden (Aufgabenkreis Gesundheitssorge)
  • Sozialhilfe oder Pflegeleistungen beantragen (Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten) oder
  • die Finanzen und Schulden des Betreuten verwalten und Rechnungen bezahlen (Aufgabenkreis Vermögenssorge).

Darf der rechtliche Betreuer alles allein entscheiden?

In vielen Fällen braucht der Betreuer für seine Entscheidungen eine Genehmigung des Amtsgerichts, vor allem, wenn Grundrechte des Betreuten betroffen sind. Dazu gehören die Auflösung der Wohnung des Betreuten, Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, Entscheidung über risikoreiche medizinische Behandlungen und die Verweigerung der Zustimmung zu lebensverlängernden Maßnahmen. Weitere Genehmigungsvorschriften gibt es für weitreichende Entscheidungen im Vermögensbereich z.B. Immobiliengeschäfte, Ausschlagung einer Erbschaft, Kreditaufnahme etc.

Was kostet eine rechtliche Betreuung?

Die Vergütung für die rechtliche Betreuer ist von dem Betreuten ab einem Vermögen von 2.600 Euro grundsätzlich selbst zu tragen. Bei mittellosen Betreuten wird die Betreuervergütung von der Staatskasse gezahlt.

Sie möchten eine Betreuung anregen oder benötigen weitere Informationen zur Bestellung und Arbeit eines rechtlichen Betreuers? Senden Sie mir eine email oder rufen mich an!